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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Christiane Fanger GmbH (im Folgenden kurz Auftragnehmer genannt) arbeitet mit ihren Auftraggebern als fairer Partner zusammen. Diese Bedingung erfüllen auch alle sorgfältig ausgewählten Kooperationspartner. Bei Vertragsabschlüssen liegen für alle Leistungen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. 

 

1.     Vertragsgestaltung
1.1     Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie deren Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2     Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden. 
1.3    Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2.    Leistungen des Auftragnehmers
2.1     Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen i. d. R. selbst.  Wird die Leistung durch Angestellte und/ oder freie Mitarbeiter erbracht, so ist dies mit dem Auftraggeber abgesprochen. 
2.2    Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden im jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelnen festgelegt.
2.3     Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen insbesondere in Form von Seminaren, Vorträgen und     Coachings.
2.4     Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Auftragnehmer und findet nicht statt. Abweichend hiervon kann dies möglich sein, wenn es von vornherein unter Beteiligung der Betroffenen bei transparenten Bewertungsgrundlagen vereinbart wurde.

3.     Honorare und Kosten
3.1     Das erste Kontakt- und Beratungsgespräch durch den Auftragnehmer ist für den potenziellen Auftraggeber mit Ausnahme der Fahrtkosten kostenfrei.
3.2     Abgerechnet werden nur Honorare für halbe und ganze Tage bei Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind.
3.3     Für Seminare, Vorträge und Coachings wird ein Tages - oder Pauschalhonorar vereinbart. 
3.4     Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, Videofilmen, auditiven Fallstudien u. ä.
3.5     Seminarordner und ggf. weitere eingesetzte Lehrmaterialien je Teilnehmer werden gesondert berechnet.
3.6    Dies gilt auch für Reisekosten und Kosten der Unterbringung / Verpflegung.
3.7     Alle Leistungen gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.8     Die vereinbarten Honorare und entstandenen Kosten sind nach jeder vereinbarten Maßnahme spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzüge zu bezahlen.
3.9     Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4.     Sicherung der Leistungen
4.1     Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Auftragnehmers an den von ihm erstellten Werken (Seminarunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet.

4.2     Stellt der Auftraggeber für die Durchführung des Auftrages Werke zur Verfügung, so     obliegt es diesem zu prüfen, dass Urheber- und/oder sonstige Rechte dem nicht entgegenstehen.

4.3     Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor und während der vereinbarten Maßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.4     Sollen Teile des Konzeptes und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Auftragnehmer der Auftrag zur Koordination dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.

4.5.    Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

4.6    Der Auftragnehmer trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern und sonstigen Dritten, die vom Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Diese Auswahl wird ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages getroffen. Zur Auswahl des Seminarhotels erhält der Auftraggeber eine Checkliste, die im Interesse des Seminarerfolgs erstellt wurde.

4.7    Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.8     Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
Bei einer Stornierung der Veranstaltung durch den Auftraggeber entstehen bis 4 Wochen vor Seminartermin keine Kosten. Bei Absagen ab 4 Wochen vor Seminartermin werden 50%, ab 2 Wochen vorher 90 %, ab 1 Woche vorher 100% des vereinbarten Honorars zzgl. entstandener Kosten gemäß Ziffer 3 berechnet.
Veranstaltungen können nach Auftragserteilung grundsätzlich nicht verschoben werden. Sollte ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden können, fallen Stornokosten an, die der Stornoregelung entsprechen.    

4.9    Für Fragen der Haftung besitzt die Christiane Fanger GmbH eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Ergo Versicherung AG, Düsseldorf.
5.     Geheimhaltungspflicht
Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche Teilnehmerdaten und im Rahmen des Seminars erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus. Sie besteht solange, wie der Geheimhaltungsgegenstand nicht anderweitig bekannt wird.
6.     Datenschutz 
6.1    Personenbezogene Daten werden jeweils zur Erfüllung der mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Pflichten unter Berücksichtigung der Vorschriften der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) erhoben und verarbeitet. Für die ordnungsgemäße Behandlung der personenbezogenen Daten ist die Christiane Fanger GmbH, Perlenweg 2, 51491 Overath verantwortlich.
6.2    Diese darf die personenbezogenen Daten nur an Auftragnehmer weitergeben, die zur Erfüllung des Vertrages eingesetzt werden und diese Daten nur nach den Weisungen der Christiane Fanger GmbH nutzen.
6.3    Daten, die nicht mehr zur Erfüllung des urspr. Zwecks benötigt werden und keiner gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen, werden nach 5 Jahren gelöscht. 
6.4    Der Kunde hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung (soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen) seiner gespeicherten Daten. Das Auskunftsverlangen hat schriftlich zu erfolgen.
7.      Allgemeine Bedingungen
7.1    Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Christiane Fanger GmbH unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

7.2     Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. 

7.3     Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen der Christiane Fanger GmbH zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Auftragnehmers, falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt.

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